Wenn ein ausländisches Unternehmen eine Niederlassung in Deutschland (Geschäftszweig, Fabrik usw.) betreibt, müssen seine Gewinne in Deutschland besteuert werden. Die anfallenden Steuern hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab. Sie entsprechen den Steuern, die ein Unternehmen mit der entsprechenden deutschen Rechtsform zahlen müsste.
Die Gewinne des in Deutschland ansässigen Zweigbetriebes sind entweder von der Besteuerung in dem anderen Staat befreit oder dort steuerpflichtig, wobei die in Deutschland gezahlte Steuer auf die entsprechende Steuer des anderen Staates angerechnet wird. Details zu diesem Thema sind in dem Abkommen zur Vermeidung der doppelten Besteuerung (DBA), das Deutschland mit dem anderen Staat abgeschlossen hat, festgelegt.
Insbesondere sind Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, Solidaritätsabzug, lohn- und gehaltsabrechnung Steuern, Handelssteuern und Mehrwertsteuer zu entrichten.
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