Umrechnung der deutschen Löhne

Der Begriff „Gehaltsumwandlung“ bezeichnet die Umwandlung von Teilen eines Gehalts oder einer Vergütung in steuerlich begünstigte Leistungen.

Der Vorteil hierbei ist, dass der Arbeitnehmer in der Steuererklärung nicht so stark besteuert wird, da die umgewandelten Lohnbestandteile weder regelmäßig noch überhaupt besteuert werden. Wie solche steuerlich begünstigten Zuschüsse im Einzelnen in der Steuererklärung für Ihren individuellen Fall zu behandeln sind, kann nur ein Steuerberater oder eine lohn- und gehaltsabrechnung Steuervereinigung am besten erklären. Sie können diese steuerliche Förderung dann bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Jeder Gehaltsumwandlung basiert auf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber.

Zum Beispiel bei solchen steuerbegünstigten Subventionen kann es sich um Zuschüsse für die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Arbeitsplatz handeln. Seit dem 1. Januar 2002 kann ein Arbeitnehmer zudem von seinem Arbeitgeber die Umwandlung eines Teils seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge verlangen. Dies ist ebenfalls steuerlich absetzbar und reduziert die Steuerbelastung in der Steuererklärung.