3.000 Euro – so viel dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als Inflationsprämie ohne Abgaben und Zölle zahlen. Die zulässige Sonderzahlung soll Arbeitnehmer entlasten, die mit starken Zuwächsen der Energie- und Lebensmittelpreise zu kämpfen haben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Arbeitgeber des Landes dazu aufgerufen, ihren Mitarbeitern die Prämie zu zahlen, die steuer- und zollfrei bleiben soll. Wie funktioniert die Zahlung der Inflationsprämie und was müssen Arbeitnehmer beachten? Eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen und Antworten.
Erhalten alle Mitarbeiter in Deutschland eine Inflationsprämie?
Leider nicht – die Zahlung erfolgt ausschließlich nach Ermessen des Arbeitgebers.
Wie und wann kann ich den Bonus erhalten, wenn mein Arbeitgeber eine Auszahlung angekündigt hat?
Die Zahlung kann ab dem Tag nach der Verabschiedung des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen – auch in Raten. Wer also in diesem Jahr mit leeren Händen weggegangen ist, kann dennoch noch in den nächsten zwei Jahren hoffen. Arbeitgeber können die Prämie mit einem einfachen Hinweis auf dem Gehaltszettel mitteilen, dass sie mit der Inflation in Verbindung steht. “Sonderanforderungen” für die Verbindung werden nicht verlangt.
Ein erhaltenes Inflationsprämium ist in der Einkommensteuererklärung nicht anzugeben. Es bleibt daher stets steuerbefreit und hat keine Auswirkungen auf die Steuerrate. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass das Prämium tatsächlich als Unterstützungsleistung zur Milderung der durch die Inflation verursachten finanziellen Folgen gezahlt wird. Demzufolge muss die Lohnart in der Steuererklärung eindeutig angegeben werden lohn- und gehaltsabrechnung.
Müssen Arbeitgeber die Inflationsprämie für alle Mitarbeiter zahlen – auch für Minijobber?
Der Inflationsbonus kann nicht nur an einzelne Mitarbeiter gezahlt werden, sondern muss allen zufließen, wenn überhaupt. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses spielt bei dem Bonus ebenfalls keine Rolle. Es ist unerheblich, ob der Mitarbeiter in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist oder ob die Beschäftigung geringfügig ist.
Das liegt daran, dass das Gleichbehandlungsprinzip innerhalb eines Unternehmens gilt. Es ist jedoch grundsätzlich möglich, unterschiedliche Beträge zu zahlen. Der Arbeitgeber muss jedoch objektive, verständliche Gründe für die unterschiedlichen Verteilungen angeben. Wenn in dem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht. Die Verteilungsmethode wird dann dort ausgehandelt und geregelt.
Was ist mit den Mitarbeitern im Elternurlaub?
Der Bonus ist nicht an eine aktive Beschäftigung gebunden. Das bedeutet, dass sobald ein Unternehmen den Inflationsbonus zahlt, auch die Mitarbeiter in Eltern-, Krankheits- oder Mutterschutzurlaub oder bei Krankheit Anspruch darauf haben.
Kann ein Arbeitgeber die Inflationsprämie als Weihnachtsbonus zahlen?
Hier gilt auch das Nein. Der Bonus ist zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Lohnzahlungen. Wenn also ein Weihnachtsbonus vertraglich fällig ist, darf der Arbeitgeber stattdessen keinen Inflationsbonus zahlen. Es ist verboten, Teile des Lohns als Bonus zu überweisen, da dies die Sozialabgaben und Steuern vermeiden würde.
Spielt die Inflationsprämie eine Rolle bei den Lohnerhöhungen?
In manchen Fällen entsteht hier ein Konflikt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern – manche sehen dies als zusätzlichen Bonus, andere als Ersatz für eine Lohnerhöhung. In jedem Fall ist dies der Fall bei den aktuellen Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie. In der landesweiten Tarifstreitkrise fordert die IG Metall eine acht Prozent höhere Bezahlung für einen Vertrag von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber haben einen einmaligen Nettobetrag von 3.000 Euro für eine Laufzeit von 30 Monaten sowie eine unquantifizierte Erhöhung der Lohnerhöhungen angeboten. In der letztendlichen Folge: die Inflationsprämie ist für die Arbeitgeber steuerfrei. Die Gewerkschaft lehnt diesen Vorschlag ab und bevorzugt langfristige Lohnerhöhungen.
Im Tarifkompromiss des Dachdeckerhandwerks kommt bereits die Inflationsprämie zum Tragen: Zusätzlich zu den Lohnerhöhungen zahlen die Arbeitgeber gemäß der Vereinbarung eine Inflationsprämie in Höhe von 950 Euro als Entschädigung für die starken Lebenshaltungskostensteigerungen, die im Frühjahr 2023 und 2024 in zwei gleichen Raten ausgezahlt werden.