Heute ist es bereits möglich, ein Unternehmen größtenteils online über Dienstleister wie firma.de einzurichten. Ab August 2022 soll es möglich sein, eine GmbH (Fernregistrierung) vollständig online zu gründen – ohne dass die Gründer persönlich bei der Vor-Ort-Notariatsbesprechung erscheinen müssen. Sie können hier mehr über die bevorstehende Online-Registrierung und den neuen Gesetzentwurf erfahren.
Inhaltsverzeichnis
- Ab wann kann ich die neue Online-Notariatsverfahren nutzen?
- Was ist neu an der Online-Notarkontrolle?
- Was rechtsformen kann ich online integrieren?
- Ist dies unternehmensgründung noch möglich bei den örtlichen Notaren?
- Welche Schritte sind erforderlich online-unternehmensgründung?
- Was sind die technischen Anforderungen für online-unternehmensgründung?
- Verbringen sich zusätzliche Kosten bei der Online-Verwaltung?
- Warum wurde das neue Gesetz verabschiedet?
- Was sind die Vorteile des Online-Verfahrens für Gründer bei der Notarkanzlei?
Wann kann ich mit dem neuen Online-Notariatsprozess beginnen?
Die Einführung soll am 1. August 2022 erfolgen. Bereits im Februar 2021 wurde ein Gesetzentwurf zur Einführung eines notariellen Online-Verfahrens für GmbH-Gründungen vom Bundeskabinett verabschiedet. Die neue Regelung bedeutet, dass Gründer nicht mehr persönlich zur Notarielleinreichung erscheinen müssen. Sie wird auch andere Anträge bei den Handels- und Genossenschaftsregistern betreffen.
Wie kann ich eine UG oder GmbH so schnell wie möglich vor August 2022 gründen?
Aktuell müssen Gründer noch viel selbst erledigen. Um die Gründung so effizient und fehlerfrei wie möglich umzusetzen, können sie von einem Dienstleister wie firma.de profitieren. Das Team von firma.de begleitet Sie in der gesamten Gründungphase bis hin zum erfolgreichen Eintrag in das Handelsregister und die Unternehmensregistrierung. Darüber hinaus koordiniert und organisiert firma.de die Termine für die notarielle Beglaubigung der Gründung vor Ort sowie die Eröffnung des Firmenkontos für Sie. Wenn Sie zusätzlich die Express-Option buchen, haben Sie bei der Bearbeitung Vorrang und können Ihre unternehmensgründung Willenserklärung nach nur 2-3 Wochen registrieren lassen.
Was ist neu bei der Online-Notariatsanmeldung für eine GmbH-Gründung?
Mit der bevorstehenden Online-Notariatsverhandlung für GmbH-Strukturen ist es möglich, digital zu klären, was zuvor nur persönlich im Notariat möglich war. Die wichtigsten Neuerungen einer solchen Fernverhandlung sind:
- Notarielle Vernehmung im Online-Videokonferenzverfahren
- Digitale Identifizierung der Aktionäre und Geschäftsführer
- Elektronische Unterschrift der Aktionäre und Geschäftsführer
Auf diese Weise können Gründungsteams sich im Handelsregister registrieren und von zu Hause aus Beratungsgespräche mit dem Notar per Videokonferenz abhalten lassen.
Was rechtsformen kann in Zukunft online festgelegt werden?
Nach dem Gesetzentwurf sind die folgenden Eintragungen in die Handels- und Genossenschaftsregister online möglich:
- Unternehmen (UG, GmbH usw.)
- Genossenschaften
- Einzige Unternehmer
- Filialen
Wird es weiterhin möglich sein, eine Gesellschaft bei den örtlichen Notaren zu gründen?
Ja. Das Online-Notariat gilt lediglich als zusätzliche Anbietung. Die persönliche Anhörung beim Notar kann weiterhin genutzt werden. Welche Schritte sind für die Online-Gründung einer GmbH oder UG erforderlich?
- Registrierung über eine kostenlose Smartphone-App
- eID-Funktion der Personalausweise
- Das Foto aus dem Chip im Pass/Personalausweis lesen
- Austausch von Informationen und Dokumenten mit dem Notar
- Videokonferenz für die Notariatsverifizierung
- Unterzeichnung des Dokuments per elektronischer Signatur (erstellt durch das System)
Was sind die technischen Anforderungen für online-unternehmensgründung?
- Computer (Desktop-/Laptop) mit Kamera und Mikrofon
- Schnelle und stabile Internetverbindung (DSL, LTE, Kabel usw.)
- Smartphone, das eID und ein Foto lesen kann (Übersicht der Geräte, die für diesen Zweck geeignet sind).
- Akzeptiert als Nachweis der Identität:
- Deutsches Personalausweis
- Deutsche eID-Karte
- Elektronisches Aufenthaltsdokument mit aktivierter Online-ID-Funktion inkl. persönlicher Daten
- PIN (mehr Informationen hier)
- Andere europäische eID mit Sicherheitsstufe “hoch“
- Für die Foto-Vergleichung sind folgende Angaben akzeptabel:
- Lesbares Pass (CAN-Verfahren)
- Lesbare amtliche Personalausweis (CAN-Verfahren), z. B. ein deutscher Personalausweis der neuesten Generation.
Verbringen sich die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Online-Verfahren?
Für “Online-Gründer” fallen nur geringfügige zusätzliche Kosten an:
- 25 Euro pro Zertifizierungsvorgang
- 8 Euro pro Zertifizierungsvorgang
Die anderen Kosten für Notare bleiben unverändert und sind ebenfalls gesetzlich festgelegt.
Warum wurde das neue Gesetz verabschiedet?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte das “Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)” erarbeitet, mit dem Ziel, die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/1151 in das deutsche Recht umzusetzen.
Außerdem wird das Digitalisierungsinitiativ endlich die Zeit, die Kosten und die Verwaltungsaufwand beim Gründen von Unternehmen reduzieren können. Durch die Online-Gründung von Gesellschaften will Deutschland den Ländern wie Estland, die in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung weit voraus sind, gleichziehen.
Was sind die Vorteile des neuen Online-Notariatsverfahrens für Unternehmensgründer?
- Beschleunigung der Gründung von zahlreichen Unternehmen (UG, GmbH usw.)
- Es ist nicht erforderlich, sich in einem Notariat zu melden.
- Es ist nicht notwendig, für internationale Gründer nach Deutschland zu reisen.
- Keine Abhängigkeit von Reisebeschränkungen
- Die Attraktivität Deutschlands standort für Gründer steigern